Gemäß § 10 Abs. 1 HWG (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens der Bundesrepublik Deutschland) darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.
Im Newsletter „Pädiatrische Endokrinologie” befinden sich Beiträge, für welche diese gesetzliche Einschränkung gilt.
Durch Ihre Anmeldung über DocCheck® oder PAEDinfoline weisen Sie sich als Angehöriger einer der oben genannten Berufsgruppen aus.
Nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten können Sie unmittelbar die Volltext-Suche über alle Newsletter nutzen, Newsletter online betrachten und herunterladen.